Als Heizperiode (oder auch Heizzeit) wird im allgemeinen der Zeitraum des Jahres bezeichnet, in dem die Heizung bzw. die Heizungsanlage eines Mietshauses in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur von Wohnungen und Wohnräumen in einem für den Menschen angenehmen Bereich zu halten. Aber was bedeutet das im einzelnen? Und ab wann, ab welchem Datum bzw. ab welcher Temperatur muss der Vermieter die Heizung anschalten? Wann beginnt die Heizperiode? Und wann endet die Heizperiode?
Demnach muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Mieter seine Wohnung so heizen kann, dass die Innentemperatur nicht unter einen bestimmten Grenzwert fällt. Je nach Region bzw. je nach Gericht wurde die Mindesttemparatur, die tagsüber in Mietwohnungen gegeben sein muss, bei ungefähr 20°C angesetzt. Man kann also sagen: der Mieter hat grundsätzlich ein Recht darauf dass er seine Räume heizen kann, wenn die Wetterlage dies erfordert. Und dieses ‚Heizrecht‘ ist in der Vergangenheit auch bereits mehrfach vor Gericht bestätigt worden.
Mieterrecht ist nicht gleich Mietrecht
Da es kein Gesetz und auch keine allgemein geltende gesetzliche Regelung gibt, die Beginn und Dauer der Heizperiode regelt, werden diese Details oft direkt im Mietvertrag, also mehr oder weniger individuell zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. In einigen vorfurmulierten Mietverträgen wird die Heizperiode auf den Zeitraum vom 15. September bis zum 15. Mai festgelegt. Fehlt aber diese vertragliche Festschreibung, greift eine Regelung, nach der die Heizperiode am 01. Oktober beginnt und am 30. April endet (LG Düsseldorf BlGBW 55, 31; AG Düsseldorf ZMR 56, 332 [Quelle: Infoblatt ‚Heizperiode und Heizpflicht‚ berliner-mieterverein.de]). Regional können aber auch andere Termine üblich sein. Eine verbindliche Regelung der Heizperiode im Mietrecht gibt es meines Wissens nach nicht.
Beginn und Ende der Heizperiode nach Temperatur
Unabhängig vom Kalenderdatum kann bzw. muss aber auch die Temperatur betrachtet werden. Zum einen wird die Außentemperatur betrachtet. Der Grenzwert der mittleren Außentemperatur, ab dem geheizt werden muss, liegt in Deutschland bei 15 °C. In Österreich und der Schweiz liegt Grenzwert, ab dem eine Heizpflicht besteht, meines Wissens nach bei 12 °C.
Hinzu kommt ein Richtwert für die Innentemperatur – also die Temperatur, die in den Wohnräumen gemessen wird. Die Innentemperatur sollte im allgemeinen nicht unter 20 °C bzw. nachts nicht unter 18°C liegen.
Bei beiden Werten handelt es sich jedoch lediglich um unverbindliche Richtwerte und Empfehlungen. Eine entsprechende verbindliche gesetzliche Regelung gibt es zurzeit auch hier leider nicht.
Heizen ausserhalb der Heizperiode
Während der Heizperiode muss der Vermieter also gewährleisten, dass der Mieter seine Wohnung tagsüber auf eine Raumtemperatur von 20°C bis 22°C heizen kann. Zusätzlich muss aber auch ausserhalb der Heizperiode gewährleistet sein, dass geheizt werden kann, wenn die Temperatur in der Wohnung aufgrund eines Kälteeinbruchs länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt. Ausserdem muss der Mieter ’sofort‘ heizen können, wenn die Innentemperatur unter 16°C fällt. Für den Vermieter ist es also unter Umständen ratsam, die Heizungsanlage schon vor der dem 01. Oktober in Betrieb zu nehmen – und bis über den 30. April hinaus in Betrieb zu halten um auf einen möglichen Kälteeinbruch vorbereitet zu sein.
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Super erklärt, besten Dank dafür.
Ich war auf der Suche nach der anzunehmenden Durchschnittstemperatur in der Heizperiode für Deutschland.
Sicherlich gibt es hier regionale Unterschiede, aber zunächst würde mir ein Durchschnittswert schon weiter helfen.
Vielleicht hab ich Glück und bekomme eine Antwort oder ein Hinweis wo ich fündig werde.
Besten Dank im voraus.
MfG Bodo kohl